Dienstag, 20. November 2012

Zweierlei Maß?

Nach (viel zu langer) Pause mal wieder etwas aus dem Alltag der sozialrechtlichen Verfahren. Es geht, wie so oft, um einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Stolze 5.000 € stehen zur Diskussion. Die will der Mensch nicht zurückzahlen. Im Widerspruchsverfahren wird der Betrag bereits erheblich auf nur noch ca. 1.400 € reduziert. Anfang Juli dann Klageerhebung. Fristwahrend. Begründung folgt.

Jetzt - über vier Monate später - schickt mir das Gericht die Akten samt Klagebegründung zu. Ganze 10 Seiten (wirklich ungewöhnlich viel für SGB II-Verfahren) mit Angeboten von Zeugen- und Sachverständigenbeweisen plus Anlagen. Dazu der wunderbare Satz: "Um Erledigung innerhalb von 1 Woche [sic!] wird gebeten."

Großartig. Vier Monate für die eine Seite, sich eine Klagebegründung aus dem Kopf zu drücken. Und ich darf innerhalb einer Woche erwidern? Ich bin versucht, einfach pauschal Klageabweisung zu beantragen und erstmal gar nichts zur Sache zu schreiben.

Mittwoch, 11. April 2012

Immer mehr Sanktionen

Die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zahlen sprechen für sich - immer mehr Sanktionen, besonders wegen Meldeversäumnissen. Genaue Daten zur (hiesigen) Stattgabequote bei Widersprüchen habe ich leider nicht. Die überwiegende Zahl der Sanktionsbescheide hat aber Bestand. Leider lehnen tatsächlich viele Leistungsempfänger Arbeitsangebote ab oder "sorgen" durch ihr Verhalten dafür, dass sie nicht eingestellt werden...

Dienstag, 6. März 2012

Die Mühlen der Justiz

In einem laufenden Verfahren vor dem Sozialgericht wird die Akte hier benötigt. Also angefordert und die kurzfristige Rückgabe zugesichert. Mitte Dezember 2011 schickt mir das Gericht die Akte, mit der Bitte um möglichst schnelle (unterstrichen!) Rückgabe, da "die Sache zur Sitzung geschrieben ist". Also flott am 02. Januar 2012 die Akte wieder zurück. Passiert ist seitdem - nichts. Heute flattert mir die Benachrichtigung rein, dass PKH bewilligt wurde. Warum so ein Wind um die Akte, wenn der Fall dann erstmal ein Vierteljahr liegen gelassen wird?

Dienstag, 14. Februar 2012

Schneckenpost

Anfang des Jahres war hier große Materialbestellung angesagt. Papier, Druckertoner, Kugelschreiber, der typische Bürobedarf eben. Ich habe auch ein paar Sachen bestellt. Unter anderem einen neuen Stempel. Inzwischen wurde längst alles geliefert, nur eben dieser Stempel nicht. Auf mehrfaches Nachfragen höre ich immer nur, dass dauere noch, der müsse extra angefertigt werden. Inzwischen sind wir in der 7. Kalenderwoche und das Ding ist immer noch nicht da. Was das für ein ominöser Spezialstempel ist, den ich da bestellt habe? Nichts besonderes eigentlich - er stempelt das Wörtchen "Eilt!"...

Montag, 30. Januar 2012

Unbillig

Der neue § 44 SGB II ist keine Norm für das Tagesgeschäft. Er wird äußerst selten einmal angewendet, und wenn, dann sind die Sachverhalte meist tragisch. So auch der Fall, in dem mich heute eine Kollegin anrief:

Der Kunde hatte seine Arbeit gekündigt. Scheinbar einfach so, einen wichtigen Grund hat er jedenfalls auch auf Nachfrage nicht genannt. Er, seine Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind (kein Jahr alt) bekamen daraufhin für etwa zwei Monate Grundsicherungsleistungen, die (als er wieder in Arbeit war) zurückgefordert wurden. Grundlage für so etwas ist § 34 SGB II. 

Am Wochenende hat er sich erhängt. 

Als ob das nicht tragisch genug wäre, sieht § 34 Abs. 2 SGB II einen Übergang der Forderung auf den Erben vor - die Leistungen müssten jetzt also von dem Säugling und den Eltern/Geschwistern des Verstorbenen zurückgefordert werden. Wenn der Gesetzgeber einen Fall bei dem Wort "unbillig" im Kopf hatte, dann wohl diesen...

Freitag, 23. Dezember 2011

Ein wenig Kostenrecht...

Gebührenrechnungen von Rechtsanwälten werden hier in der Regel sehr schnell beglichen. So sehr man sich vor Gericht auch um Kostenquoten streiten mag, wenn es um die Auszahlung geht, sehe ich das leidenschaftslos. Jetzt habe ich aber eine Sache auf dem Tisch, in der ich mir nicht sicher bin, was ich davon halten soll...

In einem gerichtlichen Verfahren hatte ich nach einigem Hin und Her den Klageanspruch anerkannt. Die Kosten wollte ich aber nicht tragen müssen, also bat ich das Gericht um Kostenentscheidung. Die Sozialrichterin beschloss dann auch, dass die Behörde keine Kosten übernehmen muss. 

Hiergegen erhob der Anwalt der Gegenseite Beschwerde. Das zuständige LSG teilte in der Folge recht deutlich mit, das solche Beschwerden unstatthaft sind (§ 172 Abs. 3 Nr. 3 SGG). Die Beschwerde wurde dann auch Ende Oktober zurückgenommen. 

Zwischenzeitlich trudelte dessen ungeachtet hier eine Rechnung dieses Anwalts  in der gleichen Sache ein, die beglichen werden sollte. Unter Verweis auf den Kostenbeschluss hatte ich die Zahlung abgelehnt. 

Heute, Ende Dezember, erneut Post von dem Rechtsanwalt. Er erinnert an den Ausgleich der Kostennote. 

Dreister Versuch? Die Übersicht verloren? Oder Unverständnis, was die Einheitlichkeit der Kostenentscheidung anbelangt? Ich kann mich nicht entscheiden...

Mittwoch, 30. November 2011

Inkonsequent

Der Widerspruch war als unzulässig verworfen worden. Ende Juli wurde hiergegen Klage erhoben. Eine angekündigte Begründung folgte jedoch nicht. Am 20.10. droht das Gericht der Gegenseite, nach Aktenlage per Bescheid zu entscheiden, sollte nicht in den nächsten zwei Wochen eine Begründung eingehen. Zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist droht das Gericht erneut eine Entscheidung per Gerichtsbescheid an.

Heute erreicht mich die Ladung - zu einem Erörterungstermin Mitte Dezember. Eine Klagebegründung habe ich immer noch nicht.

Warum wird hier das angekündigte Verfahren nicht einfach mal durchgezogen?