Montag, 15. August 2011

Eigentor

In einem bereits länger dauernden Beschwerdeverfahren übersendet das LSG mir zwei Schriftsätze zur Kenntnis. Absender des ersten Schreibens ist der Klägervertreter, der beantragt, "dem Verfahren Fortgang zu geben".

Die Antwort des LSG ist lakonisch:

"Sehr geehrter Herr X,

in o.g. Rechtsstreit wird mitgeteilt, dass dem Verfahren erst nach Eingang der Beschwerdebegründung, an deren Übersendung zuletzt mit Verfügung vom ... erinnert wurde, Fortgang gewährt werden kann."

Hoppla! ^^

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