Freitag, 23. Dezember 2011

Ein wenig Kostenrecht...

Gebührenrechnungen von Rechtsanwälten werden hier in der Regel sehr schnell beglichen. So sehr man sich vor Gericht auch um Kostenquoten streiten mag, wenn es um die Auszahlung geht, sehe ich das leidenschaftslos. Jetzt habe ich aber eine Sache auf dem Tisch, in der ich mir nicht sicher bin, was ich davon halten soll...

In einem gerichtlichen Verfahren hatte ich nach einigem Hin und Her den Klageanspruch anerkannt. Die Kosten wollte ich aber nicht tragen müssen, also bat ich das Gericht um Kostenentscheidung. Die Sozialrichterin beschloss dann auch, dass die Behörde keine Kosten übernehmen muss. 

Hiergegen erhob der Anwalt der Gegenseite Beschwerde. Das zuständige LSG teilte in der Folge recht deutlich mit, das solche Beschwerden unstatthaft sind (§ 172 Abs. 3 Nr. 3 SGG). Die Beschwerde wurde dann auch Ende Oktober zurückgenommen. 

Zwischenzeitlich trudelte dessen ungeachtet hier eine Rechnung dieses Anwalts  in der gleichen Sache ein, die beglichen werden sollte. Unter Verweis auf den Kostenbeschluss hatte ich die Zahlung abgelehnt. 

Heute, Ende Dezember, erneut Post von dem Rechtsanwalt. Er erinnert an den Ausgleich der Kostennote. 

Dreister Versuch? Die Übersicht verloren? Oder Unverständnis, was die Einheitlichkeit der Kostenentscheidung anbelangt? Ich kann mich nicht entscheiden...

Mittwoch, 30. November 2011

Inkonsequent

Der Widerspruch war als unzulässig verworfen worden. Ende Juli wurde hiergegen Klage erhoben. Eine angekündigte Begründung folgte jedoch nicht. Am 20.10. droht das Gericht der Gegenseite, nach Aktenlage per Bescheid zu entscheiden, sollte nicht in den nächsten zwei Wochen eine Begründung eingehen. Zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist droht das Gericht erneut eine Entscheidung per Gerichtsbescheid an.

Heute erreicht mich die Ladung - zu einem Erörterungstermin Mitte Dezember. Eine Klagebegründung habe ich immer noch nicht.

Warum wird hier das angekündigte Verfahren nicht einfach mal durchgezogen?

Donnerstag, 20. Oktober 2011

Urlaub geht vor II

Post von einer Kanzlei. Es wird höflich um Sachstandsmitteilung zu einem Schreiben von Ende August gebeten. Hier ist nichts bekannt. Ein Anruf in der Kanzlei ergibt, dass damals Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten wurde. Die freundliche Reno legt mir das Ganze nochmals aufs Fax.

Dann Anruf in der zuständigen Nebenstelle. Folgender Dialog:

"Liegt Ihnen dieser Widerspruch vor?"
*Blättern in der Akte*
"Ja, den hab ich hier."
"Frau X, der ist jetzt 1,5 Monate alt, haben Sie denn keine Eingangsbestätigung rausgeschickt?"
"Nein, da hatte ich Urlaub. Aber Akteneinsicht habe ich glaub ich gewährt."
"Wirklich?"
*Blättern in der Akte*
"Ach nee, doch nicht."

Gut, dass ich eine Packung Aspirin griffbereit halte.

Donnerstag, 29. September 2011

Dreist

Der Kunde (nennen wir ihn Gluffke) war aus der alten Wohnung geflogen, da er keine Miete gezahlt hatte. Der Umzug in die neue Unterkunft wurde in Absprache mit uns durch eine Spedition durchgeführt. Nun schrieb Gluffke, wir sollten die Rechnung der Spedition vorerst nicht begleichen: Er habe Schäden an den Möbeln, die er erst klären möchte.

Die Sachbearbeiterin schrieb also die Spedition an, was es damit auf sich habe. Die Antwort kam prompt. Nicht nur gab es offenbar keine Schäden an den Möbeln (Gluffke hat das auf dem obligatorischen Übergabeformular so angekreuzt und sogar "super klasse" drunter geschrieben). Gluffke hat sogar bei der Spedition angefragt, ob man nicht ein paar Schäden simulieren könnte, damit er "vom Amt neue Möbel" bekommt...

Mittwoch, 28. September 2011

Kommste heut nicht, kommste morgen

Wo ich hier gerade was zu Untätigkeitsklagen lese: Es geht auch umgekehrt.

Bewilligungsbescheid im März, der Kunde (anwaltlich vertreten) legt Widerspruch Anfang April ein. Trotz Erinnerung und Fristsetzung kommt nichts mehr, also Anfang Mai den Widerspruch zurückgewiesen.

Zwei Wochen später wird geklagt. Jetzt, Ende September, schreibt der Klägeranwalt, dass er vor seinem Urlaub nicht mehr zur Begründung kommt und im Übrigen noch Mandantengespräche erforderlich sind. Es wird dann wohl Mitte Oktober, bis ich weiss, was der Mann überhaupt will.

Ich schiebe es mal auf schwierige Mandanten.

Montag, 12. September 2011

Urlaub geht vor

Für die Mietkaution eines Kunden hatten die Kollegen eine Ausfallbürgschaft übernommen. Die Erklärung war unter anderem mit einer Klausel versehen, wonach sie längstens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses wirksam sein soll.

Das Mietverhältnis wurde im Dezember beendet. Jetzt, Anfang September, pocht der Vermieter auf Zahlung durch uns. Ich verweise auf die obige Klausel und lehne die Zahlung ab. Kurz darauf schreibt der Vermieter wieder und verweist auf die Ausführungen in seinem Schreiben aus März. Akte durchsucht - kein Schreiben da. Ein Anruf in der Nebenstelle hat ein Fax zum Ergebnis: Schreiben des Vermieters von 20.03.2011, das eine Zahlungsaufforderung unter Berufung auf die Bürgschaft enthält und eine vierwöchige Frist setzt. Rückruf bei dem Kollegen, es ergibt sich der folgende Dialog:

"Warum haben Sie das nicht vorgelegt?!"
"Da hatte ich Urlaub."
"Ja, aber ihre Vertretung..."
"Wie gesagt, Urlaub. Und im Mai und August war ich ja auch weg, da ist das liegengeblieben."
"..."
"Ok?"
"Ja, danke."

Freitag, 2. September 2011

Andere Prioritäten

Aus den FAQ der Bundesagentur zur hiesigen Fallbearbeitungssoftware:

"Die Stimmigkeit der Statistik soll aber vor allen Dingen gewahrt werden und ist damit sogar wichtiger als die inhaltliche Richtigkeit."

Freitag, 26. August 2011

Es brummt in der BRD-GmbH

Bei der Lektüre von Daniel Gerwigs Bericht über das Inaussichtstellen einer standrechtlichen Hinrichtung durch ein russisches Militärgericht von einem Anhänger der BRD-GmbH-Theorie kam mir irgend etwas bekannt vor...

Und tatsächlich, vor ca. drei Monaten hatte eine Kundin hier ebenfalls die Idee, ich könne mir den Bescheid sparen, als Angestellter der BRD-GmbH könne ich ihr mal gar nix. Die Dame machte eigentlich einen patenten Eindruck, mit ihrem Hochschulabschluss passte sie nicht recht in das Schema der anderen Ewiggestrigen, die mit solchen Verschwörungstheorien um sich werfen. Der Versuch, sie auf die Widersprüchlichkeit ihres Handelns hinzuweisen (einerseits Widerspruch einlegen, dann aber einen Bescheid nicht anerkennen wollen) schlug dann aber fehl. In der wortreichen schriftlichen Erwiderung fand sich dann auch der Passus, der den speziellen Fall der Dame erklärte:

"Außerdem ist die BRD-GmbH eine verbrecherische Organisation, die ihre "Bürger" mit in den Kopf verpflanzten Sendern überwacht! Hören Sie nicht auch dieses Brummen, wenn Sie alleine sind?!"

Sowas konnte man nur noch an den sozialpsychiatrischen Dienst weiterleiten...

Zum Hintergrund (der Verschwörungstheorie, nicht der Dame) siehe die Infos der Wikipedia.

Montag, 15. August 2011

Eigentor

In einem bereits länger dauernden Beschwerdeverfahren übersendet das LSG mir zwei Schriftsätze zur Kenntnis. Absender des ersten Schreibens ist der Klägervertreter, der beantragt, "dem Verfahren Fortgang zu geben".

Die Antwort des LSG ist lakonisch:

"Sehr geehrter Herr X,

in o.g. Rechtsstreit wird mitgeteilt, dass dem Verfahren erst nach Eingang der Beschwerdebegründung, an deren Übersendung zuletzt mit Verfügung vom ... erinnert wurde, Fortgang gewährt werden kann."

Hoppla! ^^

Mittwoch, 10. August 2011

Post von ganz oben

Zurück aus dem Urlaub und direkt gewichtige Aufgaben. Das Bundespräsidialamt möchte eine Stellungnahme, ob die besondere Situation eines Kunden es rechtfertig, ihm Geld aus dem Unterstützungsfonds des Bundespräsidenten zukommen zu lassen. Was es nicht alles gibt. Muss sagen, dass Briefkopf und Aufmachung des Schreibens um einiges freundlicher und unbürokratischer wirken als diese leidigen Schreiben des Petitionsausschusses des Bundestags.

Freitag, 22. Juli 2011

Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück

Anfang des Jahres hat die Buchhaltung auf ein neues Buchungssystem umgestellt. Das alte System, dass zugegeben aussah, als sei es für den C64 programmiert worden, wurde durch ein neues, modernes Programm eines renommierten Herstellers ersetzt. Die Software ist lange auf dem Markt, so dass man meinen sollte, dass grobe Kinderkrankheiten nicht vorkommen.

Betonung natürlich auf sollte. Denn die Software ist zum Einen darauf programmiert, mehrere eingegebene Überweisungen an ein und den selben Empfänger zu einer einzigen zusammenzufassen. Spart Überweisungsgebühren. Das Problem: Die jeweiligen Verwendungszweck-Zeilen gehen verloren. Der Empfänger, beispielsweise ein Rechtsanwalt, weiss also nicht, zu welchem Fall die Zahlung gehört, und sieht auch nicht, dass hier mehrere Beträge zusammen ausgezahlt wurden. Verhindern kann man das nicht.

Zum Anderen gibt die Buchhaltung außer dem Verwendungszweck noch ein internes Aktenzeichen ein, bestehend aus anweisender Abteilung und abgekürzter Nummer der betroffenen Bedarfsgemeinschaft. Die Eingabe erfolgt zwar in der Überweisungsmaske, aber in einem Feld am anderen Ende des Bildschirms. Eigentlich narrensicher. Wenn, ja wenn die Software nicht bei ca. jeder 50sten Überweisung einfach die Inhalte der beiden Felder austauscht. Der Rechtsanwalt sieht dann auf der Überweisung unser Aktenzeichen.

Das Ganze produziert natürlich eine gefühlt immer weiter steigende Flut von Anrufen frustrierter Rechtsanwälte, die unsere Zahlungen nicht zuordnen können. Liebe Kollegen, haben Sie Verständnis: Wir können wirklich nichts dafür!

Mittwoch, 20. Juli 2011

Personalkarussell

Rechtsanwalt Fehlberg berichtet  hier über die Auswirkungen des Einstellungsstopps der Bundesagentur auf die Personalsituation der Jobcenter. Kommt mir irgendwie bekannt vor. In "meinem" Jobcenter rumort es nämlich auch:

Da werden Stellen schlicht nicht mehr neu besetzt, wenn ein frustrierter Mitarbeiter geht. An anderer Stelle werden neue Fallmanager mit Stellenausschreibungen gesucht, laut denen Erfahrung im Bereich des SGB II wünschenswert, aber nicht erforderlich ist. Da man außerdem ein Studium (egal welches!) voraussetzt, werden erfahrene Leute mit SGB II-Hintergrund, die "nur" eine Verwaltungsausbildung hinter sich haben, nicht wieder eingestellt. Statt dessen setzt man hier auf Sozialpädagogen, BWLer und Politikwissenschaftler ohne irgendwelche Kenntnisse in notwendigen Bereichen. Wie die Bescheide aussehen, die dabei herauskommen, kann man sich denken.

Naja, die Kollegen, die Sozialrecht in ihren Kanzleien machen, wird's freuen.

Ansichtssache

Zwei Alleinstehende im Leistungsbezug. Bisher kein Einkommen, kein anrechenbares Vermögen, die Fälle sind (grob) gleich angelegt. Von beiden sollen jetzt die Kontoauszüge vorgelegt werden, um die Höhe eines Einkommens aus kurzer Erwerbstätigkeit nachzuweisen. Und hier beginnen sich die Fälle zu unterscheiden:

Kunde A verweigert die Vorlage von Kontoauszügen. Erstmal sollen wir ihm die Gebühren für die erneute Ausstellung bitte vorstrecken. Die alten Auszüge hat er nämlich schon vernichtet. Es folgen zwei Seiten darüber, dass es unmöglich ist, vom Regelsatz noch solche Gebühren der Banken abzuzwacken.

Kunde B dagegen legt die Kontoauszüge vor. Er hat die alten noch. Statt die jedoch vorbeizubringen und hier zu kopieren (oder eben Kopien zu schicken), fotografiert er Seite für Seite, macht teilweise extra Fotos von vergrößerten Einzelüberweisungen, druckt die Fotos dann auf seinem Farbedrucker auf Fotopapier aus (Kodak Ultra Premium 10 x 15) und schickt die Mappe per Einschreiben an uns...

Freitag, 15. Juli 2011

Technik, die begeistert

Das WLAN will nicht mehr. Von heute auf morgen verweigert es den Dienst, nur noch per quer durch die Wohnung verlegtem Kabel ist dem beizukommen. "... verfügt über keine gültige IP-Konfiguration" ist Google nach zu urteilen ein häufiger Fehler beim Speedport W 920V, aber einfach feste IP-Adressen vergeben ist mal ein sehr komischer Workaround, zumal mein iPhone das Netz zwar findet, aber auch nicht hineinkommt.

Der Kundendienst der Telekom ist ebenso bemüht und freundlich wie erfolglos. Bis zu einem Techniker konnte mich noch niemand durchstellen, ein zugesicherter Rückruf kam nicht. Sehr ärgerlich. Ich genieße mal die Warteschleifen-Melodie und trinke ein Bier. Ist ja auch Wochenende.

Nachtrag: Wirklich besser wird das nicht. Da habe ich endlich den Herrn von der Technik in der Leitung, beginne mein Problem zu schildern und schon - ist die Verbindung unterbrochen und ich raus aus der Leitung. Das wird mehr als nur ein Bier heute.

Nachtrag 2:Danke sehr, Herr Jäger! :)

Mittwoch, 13. Juli 2011

Das vergessene Haus

Die Kundin hat sich von ihrem Mann getrennt, fährt mit seinem (!) Auto quer durch Deutschland und beantragt bei uns Grundsicherungsleistungen. Einkommen? "Keins." Vermögen? "Nein." Leistungen bewilligt.

Kurze Zeit später meldeten sich jedoch die Anwälte des Noch-Ehegatten und schicken "nur mal zur Info" unter anderem sehr vielsagende Grundbuchauszüge... Der Gattin gehört ein Mehrfamilienhaus inklusive gewinnbringend vermieteten Gewerberäumen im Parterre. Hatte sie scheinbar vergessen hier zu erwähnen. Im zeitgleich laufenden Unterhaltsverfahren hat sie alles brav angegeben, wie sich herausstellt. Die Kollegen heben die Bewilligung auf, die Kundin legt Widerspruch ein und beruft sich auf Vertrauensschutz.

Nach § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB X kann sich der Begünstigte auf Vertrauen nicht berufen, soweit der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

Die Kundin teilt über ihre Anwältin mit, sie habe als juristischer Laie nicht gewusst, dass sie Einkommen aus Mieteinnahmen und Grundvermögen auch angeben muss. Warum sie auch das Konto, auf dem die Mieteinnahmen eingehen, hier verschwiegen hat, erklärt sie mir leider nicht.

Ich gehe jetzt mal von Vorsatz aus und warte ab, ob mit so einem Vortrag wirklich das Sozialgericht beschäftigt wird.

Fackeln und Mistgabeln

Mal was Strafrechtliches. Nachdem unter anderem bei Udo Vetter über fragwürdige Einstellungen zur Unschuldsvermutung und anderen, scheinbar als nervig empfunden Prinzipien unseres Rechtssystems berichtet wurde, hier mein kleiner Beitrag zum Thema. Fundstück an einem örtlichen Laternenpfahl:



Eigentlich unkommentiert schon traurig genug. Die angegebene URL (die ich bewusst nicht verlinke) zeigt dann auch mit Angeboten für Aufkleber und Palakate (sic) mit Aufschriften wie "Ausländer rein? Wir sagen nein!", "Nationaler Sozialismus oder Untergang" und ähnlichem, wes Geistes Kind die Urheber von solchem Schund sind. Und in welche Ecke sich Menschen wie Nadine Lantzsch mit ihrem populistischem Gewäsch stellen.

Montag, 11. Juli 2011

Schicket Auto!

Der Kunde hat eine unbefristete Stelle bei einem Zeitarbeitsunternehmen bekommen. Nach sechs Jahren fast durchgehender Arbeitslosigkeit. Nun möchte er, da er ca. 80 km von seinem Wohnort entfernt eingesetzt wird, eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget, um ein Auto zu kaufen. Dabei geben wir bis zu 3.000,00 €, um die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.

Einen unterschriebenen Kaufvertrag für sein Auto hat der Kunde auch schon. Genau 3.000,00 €, so ein Zufall. Und so günstig: Ein 5er BMW, über 200 PS, unfallfrei. Laut DAT-Onlineauskunft ein Auto mit Händlereinkaufswert über 8 Mille... Geld, um die Anmeldung und Steuern zu bezahlen, hat er übrigens leider nicht, das müssten wir dann schon noch vorschießen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Abwrackprämie und Kontoauszüge

Rechtsanwalt Müller berichtet hier von einer erfolgreichen Klage gegen die Anrechnung der Abwrackprämie als Einkommen. Die dort mitgeteilte Rechtsansicht hat auch beim hiesigen SG zu einigen Urteilen gegen mein Jobcenter geführt. Das mit der Zweckbestimmung sehe ich aber nach wie vor anders: Die Prämie ist für den Kauf eines Autos gedacht, die Regelleistung des SGB II kann (auch) zur Anschaffung eines Autos genutzt werden. Gleicher Zweck. :)

Rechtsanwalt Kaßing vom Fokus Familienrecht hat eine aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig zusammengefasst: Das teilweise Schwärzen von Kontoauszügen bei PKH-Anträgen ist unzulässig. Denn da dies eine Sozialleistungen ist, muss es sich der Antragsteller gefallen lassen, eine komplette Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse zu erteilen.

Leider ergibt sich nicht, ob sich dies nur auf Einnahmen bezieht oder ob tatsächlich rein gar nichts geschwärzt werden darf. Angesichts der Rechtsprechung der Sozialgerichte, die regelmäßig eine Schwärzung von Auszahlungen zulässt, eine interessante Entscheidung.

Dienstag, 5. Juli 2011

Unglaubhafter Vortrag

Lieber Kunde von vor 5 Minuten:

Ja, das mit der Post ist schon was. Da kommen tatsächlich Briefe abhanden (bevorzugt Vermittlungsvorschläge und belastende Bescheide). Und ja, wir müssen im Zweifel den Zugang beweisen. Aber so was sollte man vielleicht nicht zwei Mal pro Monat behaupten. Über ein halbes Jahr hinweg. Dann wird das nämlich auch für das Gericht unglaubhaft, wie sich gezeigt hat. Und da bringt es nichts, sich bei mir darüber zu beschweren.

Montag, 4. Juli 2011

Verwaltungsrecht AT

Die Kollegin aus der Buchhaltung wusste nicht weiter. Ein Widerspruch war eingegangen, inhaltlich ging es um die Aufhebung eines EGZ-Bescheides und die Rückforderung von ca. 2.000,00 €. Nachdem sie es nicht schaffte, mir den Sachverhalt zusammenhängend zu erklären, griff ich mir die Akte und schlug zielsicher die letzte Seite auf. Darauf ein Schreiben jener Kollegin, dick überschrieben mit "Anhörung". Auch fand sich die sinngemäße Textpassage "Bevor ich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlasse, erhalten Sie Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern". Eine normale Anhörung also, unter der sich dann jedoch zu meiner Überraschung der Rechtsbehelfs-Textbaustein fand: "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats..."

Die Frage, was der Absatz da sucht, fand die Kollegin komisch. Sie mache das immer so. Der Unterschied zwischen einer Anhörung und einem Verwaltungsakt (= Bescheid) war ihr, wie sich herausstellte, gar nicht bekannt... Ich hoffe mal, dass der darauf erfolgte Crashkurs gefruchtet hat...

Donnerstag, 30. Juni 2011

Und ab geht's

So, los geht es mit diesem kleinen Blog. Der Schwerpunkt meiner Arbeit ist das SGB II, also Hartz IV, und darum soll es hier auch gehen. Genauer gesagt um das, was an "ganz normalem Wahnsinn" in der Rechtsabteilung eines etwas ländlichen Jobcenters so anfällt. Dort bin ich seit etwa zwei Jahren als einer von mehreren Volljuristen für Klagen und Widersprüche zuständig. Also, Alltägliches, Kurioses und (hoffentlich) Interessantes aus diesem Teilbereich des Sozialrechts.