Donnerstag, 29. September 2011

Dreist

Der Kunde (nennen wir ihn Gluffke) war aus der alten Wohnung geflogen, da er keine Miete gezahlt hatte. Der Umzug in die neue Unterkunft wurde in Absprache mit uns durch eine Spedition durchgeführt. Nun schrieb Gluffke, wir sollten die Rechnung der Spedition vorerst nicht begleichen: Er habe Schäden an den Möbeln, die er erst klären möchte.

Die Sachbearbeiterin schrieb also die Spedition an, was es damit auf sich habe. Die Antwort kam prompt. Nicht nur gab es offenbar keine Schäden an den Möbeln (Gluffke hat das auf dem obligatorischen Übergabeformular so angekreuzt und sogar "super klasse" drunter geschrieben). Gluffke hat sogar bei der Spedition angefragt, ob man nicht ein paar Schäden simulieren könnte, damit er "vom Amt neue Möbel" bekommt...

Mittwoch, 28. September 2011

Kommste heut nicht, kommste morgen

Wo ich hier gerade was zu Untätigkeitsklagen lese: Es geht auch umgekehrt.

Bewilligungsbescheid im März, der Kunde (anwaltlich vertreten) legt Widerspruch Anfang April ein. Trotz Erinnerung und Fristsetzung kommt nichts mehr, also Anfang Mai den Widerspruch zurückgewiesen.

Zwei Wochen später wird geklagt. Jetzt, Ende September, schreibt der Klägeranwalt, dass er vor seinem Urlaub nicht mehr zur Begründung kommt und im Übrigen noch Mandantengespräche erforderlich sind. Es wird dann wohl Mitte Oktober, bis ich weiss, was der Mann überhaupt will.

Ich schiebe es mal auf schwierige Mandanten.

Montag, 12. September 2011

Urlaub geht vor

Für die Mietkaution eines Kunden hatten die Kollegen eine Ausfallbürgschaft übernommen. Die Erklärung war unter anderem mit einer Klausel versehen, wonach sie längstens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses wirksam sein soll.

Das Mietverhältnis wurde im Dezember beendet. Jetzt, Anfang September, pocht der Vermieter auf Zahlung durch uns. Ich verweise auf die obige Klausel und lehne die Zahlung ab. Kurz darauf schreibt der Vermieter wieder und verweist auf die Ausführungen in seinem Schreiben aus März. Akte durchsucht - kein Schreiben da. Ein Anruf in der Nebenstelle hat ein Fax zum Ergebnis: Schreiben des Vermieters von 20.03.2011, das eine Zahlungsaufforderung unter Berufung auf die Bürgschaft enthält und eine vierwöchige Frist setzt. Rückruf bei dem Kollegen, es ergibt sich der folgende Dialog:

"Warum haben Sie das nicht vorgelegt?!"
"Da hatte ich Urlaub."
"Ja, aber ihre Vertretung..."
"Wie gesagt, Urlaub. Und im Mai und August war ich ja auch weg, da ist das liegengeblieben."
"..."
"Ok?"
"Ja, danke."

Freitag, 2. September 2011

Andere Prioritäten

Aus den FAQ der Bundesagentur zur hiesigen Fallbearbeitungssoftware:

"Die Stimmigkeit der Statistik soll aber vor allen Dingen gewahrt werden und ist damit sogar wichtiger als die inhaltliche Richtigkeit."