Dienstag, 20. November 2012

Zweierlei Maß?

Nach (viel zu langer) Pause mal wieder etwas aus dem Alltag der sozialrechtlichen Verfahren. Es geht, wie so oft, um einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Stolze 5.000 € stehen zur Diskussion. Die will der Mensch nicht zurückzahlen. Im Widerspruchsverfahren wird der Betrag bereits erheblich auf nur noch ca. 1.400 € reduziert. Anfang Juli dann Klageerhebung. Fristwahrend. Begründung folgt.

Jetzt - über vier Monate später - schickt mir das Gericht die Akten samt Klagebegründung zu. Ganze 10 Seiten (wirklich ungewöhnlich viel für SGB II-Verfahren) mit Angeboten von Zeugen- und Sachverständigenbeweisen plus Anlagen. Dazu der wunderbare Satz: "Um Erledigung innerhalb von 1 Woche [sic!] wird gebeten."

Großartig. Vier Monate für die eine Seite, sich eine Klagebegründung aus dem Kopf zu drücken. Und ich darf innerhalb einer Woche erwidern? Ich bin versucht, einfach pauschal Klageabweisung zu beantragen und erstmal gar nichts zur Sache zu schreiben.

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