Mittwoch, 28. September 2011

Kommste heut nicht, kommste morgen

Wo ich hier gerade was zu Untätigkeitsklagen lese: Es geht auch umgekehrt.

Bewilligungsbescheid im März, der Kunde (anwaltlich vertreten) legt Widerspruch Anfang April ein. Trotz Erinnerung und Fristsetzung kommt nichts mehr, also Anfang Mai den Widerspruch zurückgewiesen.

Zwei Wochen später wird geklagt. Jetzt, Ende September, schreibt der Klägeranwalt, dass er vor seinem Urlaub nicht mehr zur Begründung kommt und im Übrigen noch Mandantengespräche erforderlich sind. Es wird dann wohl Mitte Oktober, bis ich weiss, was der Mann überhaupt will.

Ich schiebe es mal auf schwierige Mandanten.

1 Kommentar:

  1. Tja, dass mit den Untätigkeitsklagen ist ein weites Feld.

    Ich kenne aber auch die andere Seite sehr gut:

    Im Bescheid wird nicht klar warum die Behörde so entschieden hat wie sie es getan hat. Ich lege für den Mandanten Widerspruch ein bitte um Begründung und verweise auf die einschlägigen Normen. Als Antwort kommt ich möge den Widerspruch begründen. Das kann ich nicht ohne zu wissen worum es geht - und ab geht's ins nächste Klageverfahren.

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