Montag, 12. September 2011

Urlaub geht vor

Für die Mietkaution eines Kunden hatten die Kollegen eine Ausfallbürgschaft übernommen. Die Erklärung war unter anderem mit einer Klausel versehen, wonach sie längstens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses wirksam sein soll.

Das Mietverhältnis wurde im Dezember beendet. Jetzt, Anfang September, pocht der Vermieter auf Zahlung durch uns. Ich verweise auf die obige Klausel und lehne die Zahlung ab. Kurz darauf schreibt der Vermieter wieder und verweist auf die Ausführungen in seinem Schreiben aus März. Akte durchsucht - kein Schreiben da. Ein Anruf in der Nebenstelle hat ein Fax zum Ergebnis: Schreiben des Vermieters von 20.03.2011, das eine Zahlungsaufforderung unter Berufung auf die Bürgschaft enthält und eine vierwöchige Frist setzt. Rückruf bei dem Kollegen, es ergibt sich der folgende Dialog:

"Warum haben Sie das nicht vorgelegt?!"
"Da hatte ich Urlaub."
"Ja, aber ihre Vertretung..."
"Wie gesagt, Urlaub. Und im Mai und August war ich ja auch weg, da ist das liegengeblieben."
"..."
"Ok?"
"Ja, danke."

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