Donnerstag, 20. Oktober 2011

Urlaub geht vor II

Post von einer Kanzlei. Es wird höflich um Sachstandsmitteilung zu einem Schreiben von Ende August gebeten. Hier ist nichts bekannt. Ein Anruf in der Kanzlei ergibt, dass damals Widerspruch eingelegt und um Akteneinsicht gebeten wurde. Die freundliche Reno legt mir das Ganze nochmals aufs Fax.

Dann Anruf in der zuständigen Nebenstelle. Folgender Dialog:

"Liegt Ihnen dieser Widerspruch vor?"
*Blättern in der Akte*
"Ja, den hab ich hier."
"Frau X, der ist jetzt 1,5 Monate alt, haben Sie denn keine Eingangsbestätigung rausgeschickt?"
"Nein, da hatte ich Urlaub. Aber Akteneinsicht habe ich glaub ich gewährt."
"Wirklich?"
*Blättern in der Akte*
"Ach nee, doch nicht."

Gut, dass ich eine Packung Aspirin griffbereit halte.

1 Kommentar:

  1. Das Problem mit dem Urlaub oder Krankheit kenne ich nur zu gut.
    Ich hatte - nach zähem Ringen - vor dem LSG einen Teilerfolg in einem Eilverfahren für meinen Mandanten erzielt.
    Der Beschluss ist mehr als zwei Wochen alt. Also ein Anruf in der Widerspruchsabteilung.
    Mitarbeiterin dort sagt zu sich zu kümmern.

    Der Sachbearbeiter sei krank oder nicht da ...

    Zwei Tage später kam zumindest der Rückruf (Freitag). Ergebnis am Montag soll mich die Vertretung anrufen.

    Wenn sich bis Dienstag nichts tut wird es wohl ein 201 SGG Verfahren geben ;-((

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