Mittwoch, 30. November 2011

Inkonsequent

Der Widerspruch war als unzulässig verworfen worden. Ende Juli wurde hiergegen Klage erhoben. Eine angekündigte Begründung folgte jedoch nicht. Am 20.10. droht das Gericht der Gegenseite, nach Aktenlage per Bescheid zu entscheiden, sollte nicht in den nächsten zwei Wochen eine Begründung eingehen. Zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist droht das Gericht erneut eine Entscheidung per Gerichtsbescheid an.

Heute erreicht mich die Ladung - zu einem Erörterungstermin Mitte Dezember. Eine Klagebegründung habe ich immer noch nicht.

Warum wird hier das angekündigte Verfahren nicht einfach mal durchgezogen?

1 Kommentar:

  1. Ich vermute der Richter hat schlechte Erfahrungen mit § 102 Abs. 2 SGG gemacht.
    Ein Kollege hatte gerade so einen "netten" Hinweis des Gerichts bekommen. Er hat am letzten Tag der Frist die Begründung eingereicht.
    Am nächsten Tag bekam Er einen Beschluss des Sozialgerichts über die fingierte Rücknahme. Der Richter hatte den Fristablauf falsch berechnet (Wochenende).

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