Mittwoch, 6. Juli 2011

Abwrackprämie und Kontoauszüge

Rechtsanwalt Müller berichtet hier von einer erfolgreichen Klage gegen die Anrechnung der Abwrackprämie als Einkommen. Die dort mitgeteilte Rechtsansicht hat auch beim hiesigen SG zu einigen Urteilen gegen mein Jobcenter geführt. Das mit der Zweckbestimmung sehe ich aber nach wie vor anders: Die Prämie ist für den Kauf eines Autos gedacht, die Regelleistung des SGB II kann (auch) zur Anschaffung eines Autos genutzt werden. Gleicher Zweck. :)

Rechtsanwalt Kaßing vom Fokus Familienrecht hat eine aktuelle Entscheidung des OLG Schleswig zusammengefasst: Das teilweise Schwärzen von Kontoauszügen bei PKH-Anträgen ist unzulässig. Denn da dies eine Sozialleistungen ist, muss es sich der Antragsteller gefallen lassen, eine komplette Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse zu erteilen.

Leider ergibt sich nicht, ob sich dies nur auf Einnahmen bezieht oder ob tatsächlich rein gar nichts geschwärzt werden darf. Angesichts der Rechtsprechung der Sozialgerichte, die regelmäßig eine Schwärzung von Auszahlungen zulässt, eine interessante Entscheidung.

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