Freitag, 22. Juli 2011

Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück

Anfang des Jahres hat die Buchhaltung auf ein neues Buchungssystem umgestellt. Das alte System, dass zugegeben aussah, als sei es für den C64 programmiert worden, wurde durch ein neues, modernes Programm eines renommierten Herstellers ersetzt. Die Software ist lange auf dem Markt, so dass man meinen sollte, dass grobe Kinderkrankheiten nicht vorkommen.

Betonung natürlich auf sollte. Denn die Software ist zum Einen darauf programmiert, mehrere eingegebene Überweisungen an ein und den selben Empfänger zu einer einzigen zusammenzufassen. Spart Überweisungsgebühren. Das Problem: Die jeweiligen Verwendungszweck-Zeilen gehen verloren. Der Empfänger, beispielsweise ein Rechtsanwalt, weiss also nicht, zu welchem Fall die Zahlung gehört, und sieht auch nicht, dass hier mehrere Beträge zusammen ausgezahlt wurden. Verhindern kann man das nicht.

Zum Anderen gibt die Buchhaltung außer dem Verwendungszweck noch ein internes Aktenzeichen ein, bestehend aus anweisender Abteilung und abgekürzter Nummer der betroffenen Bedarfsgemeinschaft. Die Eingabe erfolgt zwar in der Überweisungsmaske, aber in einem Feld am anderen Ende des Bildschirms. Eigentlich narrensicher. Wenn, ja wenn die Software nicht bei ca. jeder 50sten Überweisung einfach die Inhalte der beiden Felder austauscht. Der Rechtsanwalt sieht dann auf der Überweisung unser Aktenzeichen.

Das Ganze produziert natürlich eine gefühlt immer weiter steigende Flut von Anrufen frustrierter Rechtsanwälte, die unsere Zahlungen nicht zuordnen können. Liebe Kollegen, haben Sie Verständnis: Wir können wirklich nichts dafür!

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