Montag, 4. Juli 2011

Verwaltungsrecht AT

Die Kollegin aus der Buchhaltung wusste nicht weiter. Ein Widerspruch war eingegangen, inhaltlich ging es um die Aufhebung eines EGZ-Bescheides und die Rückforderung von ca. 2.000,00 €. Nachdem sie es nicht schaffte, mir den Sachverhalt zusammenhängend zu erklären, griff ich mir die Akte und schlug zielsicher die letzte Seite auf. Darauf ein Schreiben jener Kollegin, dick überschrieben mit "Anhörung". Auch fand sich die sinngemäße Textpassage "Bevor ich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlasse, erhalten Sie Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern". Eine normale Anhörung also, unter der sich dann jedoch zu meiner Überraschung der Rechtsbehelfs-Textbaustein fand: "Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats..."

Die Frage, was der Absatz da sucht, fand die Kollegin komisch. Sie mache das immer so. Der Unterschied zwischen einer Anhörung und einem Verwaltungsakt (= Bescheid) war ihr, wie sich herausstellte, gar nicht bekannt... Ich hoffe mal, dass der darauf erfolgte Crashkurs gefruchtet hat...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen