Mittwoch, 13. Juli 2011

Das vergessene Haus

Die Kundin hat sich von ihrem Mann getrennt, fährt mit seinem (!) Auto quer durch Deutschland und beantragt bei uns Grundsicherungsleistungen. Einkommen? "Keins." Vermögen? "Nein." Leistungen bewilligt.

Kurze Zeit später meldeten sich jedoch die Anwälte des Noch-Ehegatten und schicken "nur mal zur Info" unter anderem sehr vielsagende Grundbuchauszüge... Der Gattin gehört ein Mehrfamilienhaus inklusive gewinnbringend vermieteten Gewerberäumen im Parterre. Hatte sie scheinbar vergessen hier zu erwähnen. Im zeitgleich laufenden Unterhaltsverfahren hat sie alles brav angegeben, wie sich herausstellt. Die Kollegen heben die Bewilligung auf, die Kundin legt Widerspruch ein und beruft sich auf Vertrauensschutz.

Nach § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB X kann sich der Begünstigte auf Vertrauen nicht berufen, soweit der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

Die Kundin teilt über ihre Anwältin mit, sie habe als juristischer Laie nicht gewusst, dass sie Einkommen aus Mieteinnahmen und Grundvermögen auch angeben muss. Warum sie auch das Konto, auf dem die Mieteinnahmen eingehen, hier verschwiegen hat, erklärt sie mir leider nicht.

Ich gehe jetzt mal von Vorsatz aus und warte ab, ob mit so einem Vortrag wirklich das Sozialgericht beschäftigt wird.

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